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Versicherungen für Freiwillig Wehrdienstleistende

Auf dieser Seite:

Diese Versicherungen benötigen Sie als Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL):

Krankenversorgung von Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) 

Während des freiwilligen Wehrdienstes erhalten Sie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) und benötigen keine Leistungen aus der bisherigen Krankenversicherung. 
FWDL melden bei Ihrer bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung den Beginn des freiwilligen Wehrdienstes. Die bisherige Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bestehen.
Nach Dienstzeitende (DZE) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
GKV oder PKV – Wir können beides!

Was bedeutet das für Sie?

Ergänzen Sie während Ihrer Dienstzeit die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV).
Achten Sie darauf, dass Sie sich als FWDL im Anschluss an Ihr Dienstzeitende lückenlos versichern. 
Sorgen Sie bestmöglich für die Zeit nach dem Dienstzeitende vor. Ganz gleich, ob Sie sich nach Dienstzeitende für die GKV oder die PKV entscheiden.
Vorschaubild

Drei Vorsorge-Beispiele für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)

So kann Ihr Versicherungspaket bei der Continentale aussehen:
Die in den Vorsorgebeispielen dargestellten Versicherungen sind speziell für FWDL wichtig. Stellen Sie Ihr individuelles Paket zusammen. Lassen Sie sich von Ihrem Continentale Bundeswehr-Experten beraten

Mika

Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL)
18 Jahre, ledig
Mika wurde gerade zum Freiwillig Wehrdienstleistenden ernannt. Er hat sich zunächst für folgende Versicherungen entschieden:
Abgeschlossene Versicherungen von Mika
  • Optionsversicherung
  • Pflegepflichtversicherung (wie vor Dienstantritt)
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Marie

Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL)
21 Jahre, ledig
Marie ist seit einigen Monaten Freiwillig Wehrdienstleistende. Sie hat Ihren Versicherungsschutz im Vergleich zu Mika ausgebaut.
Abgeschlossene Versicherungen von Marie
  • Optionsversicherung
  • Pflegepflichtversicherung (wie vor Dienstantritt)
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung mit Absicherung des dienstlichen Luftfahrtrisikos

Paul

Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL)
25 Jahre, verheiratet
Paul ist Freiwillig Wehrdienstleistender. Er möchte im Vergleich zu Marie zusätzliche Absicherungen und hat seinen Versicherungsschutz weiter ergänzt. 
Abgeschlossene Versicherungen von Paul
  • Optionsversicherung
  • Pflegepflichtversicherung (wie vor Dienstantritt)
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung mit Absicherung des dienstlichen Luftfahrrisikos
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Kurabsicherung

Empfohlene Versicherungen für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)

Werden Sie auf Urlaubsreisen im Ausland von einem privaten Arzt behandelt oder müssen Sie aus medizinischen Gründen nach Deutschland geflogen werden, kommt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) nicht oder nur für einen Teil dafür auf. Sie tragen dann Kosten über oftmals viele tausend Euro selbst. Schützen Sie sich durch den Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung speziell für Soldaten. Diese beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 Euro für jeden vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus.

Unser Tipp: Auch Ihre Familie benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haften Soldaten für Schäden, die sie der Bundeswehr zufügen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Rückforderungen durch den Dienstgeber.

Obligatorische Diensthaftpflichtversicherung für aktive Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV)


Aktive Soldaten, Beamte, Arbeitnehmer der Bundeswehr und Reservistendienstleistende erhalten automatisch durch Ihre Mitgliedschaft im DBwV eine Diensthaftpflichtversicherung. Wir empfehlen daher die Mitgliedschaft im DBwV. 

Unsere Bundeswehr-Experten stehen Ihnen für weitere Informationen, beispielsweise wenn Sie nicht Mitglied im DBwV sind zur Verfügung. 
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen vereinbarten Betrag. Das gilt sowohl dann, wenn Sie in einem zivilen Krankenhaus oder einem Bundeswehr-Krankenhaus liegen. Das Krankenhaustagegeld gibt es so bei einer stationären Einweisung in den Sanitätsbereich (San. Bereich), wenn dieser unter ständiger ärztlicher Leitung steht, oder auch im Auslandseinsatz.
  • Kurkosten
    Die Kurkosten einer ärztlich verordneten stationären Rehabilitation werden nach Dienstzeitende (DZE) nicht mehr vom Dienstgeber gezahlt. Nach DZE zahlt die Beihilfe nur einen Teil dieser Kosten. Um später den gewünschten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten, raten wir zu einer Anwartschaftsversicherung für die Kurkostenabsicherung.
  • Kurtagegeld
    Für jeden Tag einer ärztlich verordneten stationären Rehabilitation wird ein fest vereinbarter Betrag gezahlt.
Das Einsatzweiterverwendungsgesetz ermöglicht dem im Auslandseinsatz oder einer einsatzgleichen Verpflichtung verwundeten Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) mit einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) eine Weiterverwendung als Berufssoldat (BS), wenn der Grad der Schädigung (GdS) mindestens 30  Prozent beträgt. Um nicht lebenslang als Pensionär im Basistarif mit höheren Kosten und zudem niedrigeren Leistungen versichert zu werden, sichert Ihnen unsere Optionsversicherung den Zugang zu hochwertigen privaten Restkostentarifen.
Freiwillig Wehrdienstleistende müssen in der Pflegeversicherung versichert sein. Das vor Diensteintritt gewählte und bereits bestehende System „soziale Pflegeversicherung“ oder „private Pflegepflichtversicherung“ wird weitergeführt. 
Sie haben die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung um eine Pflegezusatzversicherung zu ergänzen.

Die Pflegepflichtversicherung reicht für Freiwillig Wehrdienstleistende nicht aus. Sie ist nur eine „Teilkaskoversicherung“ und bieten keinen Schutz für Sie und Ihre Angehörigen vor teilweise erheblichen Zuzahlungen im Pflegefall. Daher sollten FWDL für sich und die ganze Familie eine Pflegezusatzversicherung haben. 
 
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor diesem Risiko, welches in Einzelfällen den finanziellen Ruin bedeuten könnte.
Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr! Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also auch beim täglichen Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland.

Was bedeutet das Luftfahrtrisiko?


In der Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz als Luftfahrzeugführer (z.B. Piloten oder Fallschirmspringer), Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges sowie Personen, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ihren Beruf ausüben. 

Jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht für ihn kein Versicherungsschutz mehr über seine Unfallversicherung. Sorgen Sie daher für einen beitragsfreien Einschluss des Luftfahrtrisikos für Soldaten in allen Unfallversicherungstarifen der Continentale.

Beachten Sie, dass eine private Unfallversicherung zwingend erforderlich ist für den
Anspruch auf die Ausfallbürgschaft des Bundes! 
Auch Ihre Familie ist täglich Risiken ausgesetzt. Deshalb sollten Sie als Bundeswehr-Soldat Ihre Familie optimal absichern. Dazu ist weniger notwendig, als gedacht.

Partner seit 1956

Die Continentale ist seit mehr als 65 Jahren Empfehlungsvertragspartner des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) und seiner Förderungsgesellschaft (FöG) in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der DBwV empfiehlt die Bundeswehr-Experten der Continentale.

Was kostet das?

Was kostet Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) der Mindestschutz?

Mitglieder des DBwV (Deutscher BundeswehrVerband) können als FWDL bei uns eine kleine Anwartschaftsversicherung/Optionstarif und eine speziell für Soldaten konzipierte Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Über diesen Mindestschutz ist zudem noch ein Krankenhaustagegeld für die Unterbringung in einem Krankenhaus oder Lazarett (unter ständiger ärztlicher Aufsicht) in Höhe von 15 Euro pro Tag eingeschlossen.

Rechnen Sie als Mitglied im DBwV aus, was Sie der Mindestschutz kostet ...

Ihr Geburtsjahr:

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei den Berechnungsbeispielen um die Abdeckung eines Mindestschutzes. Oftmals sind Zusatzabsicherungen erforderlich und sinnvoll, wie zum Beispiel die Absicherung einer Pflegezusatzversicherung oder eines höheren Krankenhaustagegeldes.

Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um Ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen Fällen auch mit unserer Onlineberatung. Gemeinsam finden wir Ihren optimalen Versicherungsschutz. Denn schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.