Private Haftpflichtversicherung (PHV) der Continentale für Soldaten.
- Beitragsvorteile durch Beamtentarife für Soldaten
Soldatinnen und Soldaten profitieren oft von vergünstigten Tarifen – speziell zugeschnitten auf den öffentlichen Dienst. - Weltweiter VersicherungsschutzEgal ob Inland, Ausland oder Einsatzgebiet – der Versicherungsschutz gilt weltweit und bietet Sicherheit überall.
- Internetnutzung und elektronischer Datenaustausch sind mitversichert
Digital abgesichert – auch im privaten Bereich
Warum benötigen Soldaten und ihre Familien eine Privathaftpflichtversicherung?
Privathaftpflichtversicherung
So erkennen Sie eine gute Privathaftpflichtversicherung:
Prüfen Sie, ob die folgenden Punkte bei Ihrer Privathaftpflicht erfüllt sind:
- Wurde der Beamtentarif für Soldaten gewährt?
- Sind die Versicherungssummen ausreichend hoch?
- Ist weltweiter Versicherungsschutz vorhanden?
- Sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen mitversichert?
- Ist die Internetnutzung und der elektronische Datenaustausch mitversichert?
Forderungsausfall-Versicherung
Diensthaftpflicht speziell für Soldaten
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt, wenn zum Beispiel
- sich vor Antritt des Wachdienstes versehentlich ein Schuss aus der geladenen Waffe löst und eine Fensterscheibe in der Wache zerstört.
- es versäumt wird, sich von einem Kameraden einweisen zu lassen, und dadurch beim Rückwärtsfahren mit dem Dienstfahrzeug das Dach des Depots beschädigt wird.
- auf der Heimfahrt der Seesack mit der Uniform verloren geht.
- der Generalschlüssel der Kaserne verloren geht, so dass alle Schlösser und Schlüssel ausgewechselt werden müssen.
Eine Absicherung der dienstlichen Haftung ist für Soldaten dringend erforderlich.
Prüfen Sie beim Vertragsabschluss einer Diensthaftpflicht, ob die folgenden Punkte erfüllt sind:
- Wurde der Beamtentarif für Soldaten gewährt?
- Ist die Beschädigung von Waffensystemen oder Geräten in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit mitversichert?
- Sind Schäden durch Dienstfahrzeuge mitversichert?
- Ist der Verlust von persönlichen und nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen mitversichert?
- Ist ein dienstlicher Schlüssel- oder Codekartenverlust mitversichert?
Obligatorische Diensthaftpflichtversicherung für aktive Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV)
Seit dem 1.4.2014 erhalten alle aktiven Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr sowie Reservistendienst Leistende automatisch durch Ihre Mitgliedschaft im DBwV eine Diensthaftpflichtversicherung.
Dienstzeitende (DZE)
Zum DZE sollte die Diensthaftpflichtversicherung beendet werden, da sie wahrscheinlich für die neue berufliche Tätigkeit nicht mehr erforderlich ist.Singletarif oder Familientarif
Bei eheähnlicher Gemeinschaft, Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern ist eine Umstellung der Privathaftpflichtversicherung auf einen Paar- bzw. Familientarif erforderlich!Besonderheiten für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)
Falls der FWDL über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung nicht erforderlich. Es sollte dann nur eine Diensthaftpflichtversicherungabgeschlossen werden! Erst wenn die Mitversicherung über die Eltern endet, ist eine eigene
Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
Privathaftpflichtversicherung (PHV) ProtectionPlus XL oder XXL
Sie haben die Wahl: Wertvoller XL-Schutz zu einem besonders günstigen Preis oder die hochwertige XXL-Absicherung mit umfassendem Leistungspaket. Und das kombinieren Sie ganz nach Ihren Vorstellungen mit den Versicherungssummen 3, 5, 10 oder 30 Millionen Euro. Welchen Schutz Sie wählen, entscheiden Sie.
- Pauschal bis zu 30 Millionen Euro Absicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Schutz bis zu drei Jahren, innerhalb der Europäischen Union sogar zeitlich unbegrenzt
- Forderungsausfallversicherung (bei XXL inklusive)
- Kosten für den Austausch der Schlösser bei Verlust fremder Schlüssel sowie für erforderliche Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen, zum Beispiel an Möbeln im Hotelzimmer
- Schäden bei Internetnutzung und elektronischem Datenaustausch bei Übermittlung und Bereitstellung von Daten via Internet, E-Mail oder Datenträger
- In der Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind Sie, Ihr Partner / Ihre Partnerin und Ihre Kinder mitversichert. Wenn Ihre Kinder volljährig sind gilt der Versicherungsschutz auch während der Schulzeit und/oder einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung.