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Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten
Warum benötigen Soldaten und ihre Familien eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Mit Auslandsreisekrankenversicherungen sorgen Soldaten und ihre Familien vor! Auslandseinsätze gehören für Soldaten zu Ihrem Beruf. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sichert Sie während dieser Einsätze ab.
Im Auslands-Urlaub ist das anders!
Denn die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Familienangehörigen leisten dort nur eingeschränkt. Daher lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn sie vermeidet, dass Sie nach einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland hohe Kosten selbst zahlen.
Was bietet die Auslandsreisekrankenversicherung Soldaten?
Absicherung der Familie bei privaten Auslandsaufenthalten!
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familie im Urlaub nicht ausreichend versorgt.
- Die meisten Ärzte im Ausland rechnen gegen Barzahlung zu einem erhöhten Privattarif ab. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur die Kosten erstatten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Außerdem besteht der gesetzliche Versicherungsschutz unter anderem in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, Großbritannien und Nordirland. In allen anderen Ländern müssen gesetzlich Versicherte für die gesamten Behandlungskosten selbst aufkommen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar!
Nur mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vermeiden Sie hohe Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) empfiehlt eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten.
Achten Sie bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung auf den Leistungszeitraum!
Vielfach endet der Schutz von Auslandsreisekrankenversicherungen bereits nach 42 Tagen ab dem Verlassen Deutschlands. Wer direkt aus einer Auslandsverwendung oder einem Auslandseinsatz in den Urlaub startet, ist oft schon länger als 42 Tage im Ausland. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nach einem Lehrgang im Ausland anschließend im Urlaub das Land erkunden. Hier leisten andere Auslandsreisekrankenversicherungen oft nicht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten sollte erst mit Antritt des Urlaubs beginnen.
Unser Y-Tarif bietet einen speziell für Soldaten konzipierten exklusiven Versicherungsschutz!
Soldaten benötigen den Versicherungsschutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland. Bei einem vorausgehenden Auslandseinsatz gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Bei vielen anderen Gesellschaften endet der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung schon während der Einsatzzeit im Ausland. Denn sie begrenzen den Leistungszeitraum in der Regel insgesamt auf 42 Tagen im Ausland.
Bei unserem Y-Tarif ist das nicht so!
Der Auslandsreisekrankenversicherungsschutz des Y-Tarifes greift erst mit Beginn Ihres Urlaubs im Ausland und nicht ab Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. Dieser Tarif – für Mitglieder des DBwV – ist sowohl im Beitrag als auch in der Leistung einzigartig in Deutschland. Denn der Y-Tarif beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 € für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus. Er ist damit die ideale Ergänzung zu Ihrer Anwartschaftsversicherung.
Der Y-Tarif schützt auch Ihre Familie?
Der Y-Tarif eignet sich natürlich auch für Ihre Familie. Hohe Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland werden durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vermieden.
Die Leistungen im Überblick:
Für Urlaub im Ausland bis zu einer Dauer von 42 Tagen:
- Medizinisch notwendige Arzt- und Krankenhauskosten sowie Operationskosten
- Arznei-, Verband-, Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung
- schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz
- medizinisch notwendiger Rücktransport
- Überführungs- und Bestattungskosten (bis 10.000 Euro)
- Kosten bei einer Rettung von Unfallverletzten im Ausland (bis 2.500 Euro)
- Krankenhaustagegeld – 15 Euro für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus