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Auslands­reise­kranken­versicherung für Soldaten

Auf dieser Seite:

Warum benötigen Soldaten und ihre Familien eine Auslands­reise­kranken­versicherung?

Mit Auslandsreisekrankenversicherungen sorgen Soldaten und ihre Familien vor! Auslandseinsätze gehören für Soldaten zu Ihrem Beruf. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sichert Sie während dieser Einsätze ab.

Im Auslands-Urlaub ist das anders! 

Denn die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Familienangehörigen leisten dort nur eingeschränkt. Daher lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn sie vermeidet, dass Sie nach einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland hohe Kosten selbst zahlen.

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Was bietet die Auslandsreisekrankenversicherung Soldaten?

Bei privaten Auslandsaufenthalten gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) nur im eingeschränkten Maße.
Im Falle einer krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland zahlt die utV beispielsweise nur die Transportkosten ab der deutschen Grenze. Zudem übernimmt die utV bei Erkrankungen im Ausland lediglich die in Deutschland üblichen Behandlungskosten. Da fallen schnell Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro an.

Absicherung der Familie bei privaten Auslandsaufenthalten!

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familie im Urlaub nicht ausreichend versorgt.

  • Die meisten Ärzte im Ausland rechnen gegen Barzahlung zu einem erhöhten Privattarif ab. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur die Kosten erstatten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Außerdem besteht der gesetzliche Versicherungsschutz unter anderem in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, Großbritannien und Nordirland. In allen anderen Ländern müssen gesetzlich Versicherte für die gesamten Behandlungskosten selbst aufkommen. 

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar!

Vom BMVg empfohlen

Nur mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vermeiden Sie hohe Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) empfiehlt eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten.

Achten Sie bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung auf den Leistungszeitraum!

Vielfach endet der Schutz von Auslandsreisekrankenversicherungen bereits nach 42 Tagen ab dem Verlassen Deutschlands. Wer direkt aus einer Auslandsverwendung oder einem Auslandseinsatz in den Urlaub startet, ist oft schon länger als 42 Tage im Ausland. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nach einem Lehrgang im Ausland anschließend im Urlaub das Land erkunden. Hier leisten andere Auslandsreisekrankenversicherungen oft nicht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten sollte erst mit Antritt des Urlaubs beginnen.

Unser Y-Tarif bietet einen speziell für Soldaten konzipierten exklusiven Versicherungsschutz!

Soldaten benötigen den Versicherungsschutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland. Bei einem vorausgehenden Auslandseinsatz gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Bei vielen anderen Gesellschaften endet der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung schon während der Einsatzzeit im Ausland. Denn sie begrenzen den Leistungszeitraum in der Regel insgesamt auf 42 Tagen im Ausland.

Bei unserem Y-Tarif ist das nicht so!


Der Auslandsreisekrankenversicherungsschutz des Y-Tarifes greift erst mit Beginn Ihres Urlaubs im Ausland und nicht ab Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. Dieser Tarif – für Mitglieder des DBwV – ist sowohl im Beitrag als auch in der Leistung einzigartig in Deutschland. Denn der Y-Tarif beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 € für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus. Er ist damit die ideale Ergänzung zu Ihrer Anwartschaftsversicherung.

Der Y-Tarif schützt auch Ihre Familie?


Der Y-Tarif eignet sich natürlich auch für Ihre Familie. Hohe Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland werden durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vermieden.

Die Leistungen im Überblick:

Für Urlaub im Ausland bis zu einer Dauer von 42 Tagen:

  • Medizinisch notwendige Arzt- und Krankenhauskosten sowie Operationskosten
  • Arznei-, Verband-, Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Überführungs- und Bestattungskosten (bis 10.000 Euro)
  • Kosten bei einer Rettung von Unfallverletzten im Ausland (bis 2.500 Euro)
  • Krankenhaustagegeld – 15 Euro für jeden medizinisch notwendigen vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus

Verlässlicher Service rund um die Uhr

Wir versprechen Ihnen, eingereichte Rechnungen – sofern keine Rückfragen bestehen – in drei Werktagen zu bearbeiten. So bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit Ihr Geld.
Bei uns haben Sie telefonisch 24 Stunden einen persönlichen Ansprechpartner, der verlässlich Hilfe vermittelt. Zum Beispiel, wenn Sie eine medizinische Versorgung im Ausland benötigen. Auch bei Fragen zu Medikamenten oder Therapien beraten wir Sie gern.
Sie möchten wissen, welche Schutzimpfungen für Ihr Reiseziel empfohlen werden oder suchen Tipps für Ihre Reiseapotheke? Ausführliche Länderinformationen und wertvolle Tipps lesen Sie in unserem Online-Gesundheitsmagazin.

Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und -Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um Ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen Fällen auch mit unserer Onlineberatung. Gemeinsam finden wir Ihren optimalen Versicherungsschutz. Denn schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.