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Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Auf dieser Seite:

Warum benötigen Soldaten eine Anwartschafts- und Optionsversicherung?

Nach dem Dienstzeitende (DZE) entfällt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und die (ehemaligen) Soldaten benötigen eine private Krankenversicherung (PKV) oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Mit Anwartschafts- und Optionsversicherungen in der PKV sichern sich Soldaten nach DZE die Rechte unter bestimmten Voraussetzungen in eine private Krankheitskostenvollversicherung oder Zusatzversicherung zur GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung umzustellen. Damit sind nach Abschluss der Anwartschaft aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen.

Mit einer Anwartschafts- und Optionsversicherung sorgen Soldaten und ihre Familien vor!

Ehepartner und Kinder von Soldaten benötigen ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung, um sich einen hochwertigen, privaten Krankenversicherungsschutz zu sichern. Dieser private Krankenversicherungsschutz ist oft sogar kostengünstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Anwartschafts- und Optionsversicherungen erhalten Sie eine optimale Absicherung – egal wie Ihr weiterer beruflicher oder privater Weg aussieht! 

Grundlagen zur Anwartschaftsversicherung

Unverzichtbar für Soldaten und ihre Familien
Schließen Sie mindestens eine kleine Anwartschaftsversicherung gegen einen geringen Beitrag für sich und Ihre Familie ab. Sie halten sich damit für später viele Optionen in der Krankenvorsorge offen, denn mit einer Anwartschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme (Aktivierung) in der privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert.

Eine Anwartschaftsversicherung ist unverzichtbar!

Mit einer Anwartschaft früher an später denken. Ansonsten ist es zu spät und eine private Krankenversicherung ist vielleicht nur noch mit teuren Risikozuschlägen oder gar nicht mehr möglich. Sichern Sie sich rechtzeitig die Vorteile der Anwartschaft

  • Garantie auf bedarfsgerechte Versorgung
  • Geld sparen während der aktiven Dienstzeit
  • Nach Dienstzeitende flexibel bleiben
  • Krankenvorsorge wegen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes 
  • Absicherung der ganzen Familie

Anwartschaftsversicherung im Überblick:

Eine kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitsstatus des Soldaten zum Zeitpunkt des Abschlusses ab, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. So können Soldaten auch trotz einer zum Beispiel im Einsatz erlittenen Verletzung später in eine PKV-Vollversicherung wechseln. Ohne Anwartschaftsversicherung ist dies oft nur eingeschränkt möglich.
Auch die große Anwartschaft sichert den Gesundheitsstatus des Soldaten zum Zeitpunkt des Antragsabschlusses ab. Zusätzlich werden Rücklagen angespart, um sich nach Dienstzeitende (DZE) besonders günstige Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu sichern und um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Dies ist wichtig, da Berufssoldaten (BS) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, sich nach Dienstzeitende in der PKV zu versichern. Die PKV ergänzt den Beihilfeanspruch nach Dienstzeitende mit einer Restkostenversicherung. Durch die zusätzlichen finanziellen Rückstellungen, die in der großen Anwartschaft fürs Alter gebildet werden, können Berufssoldaten auch als Pensionäre günstige Beiträge erhalten.

Ohne Anwartschaft müssen die Berufssoldaten aufgrund der Versicherungspflicht in den Basistarif der PKV, wenn aufgrund von Vorerkrankungen eine Aufnahme in die Normaltarife nicht möglich ist. Damit erhalten sie im Wesentlichen nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen oft den gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag zahlen.
 
Die Anwartschaft für Soldaten sollte um einen speziellen Optionstarif ergänzt werden. Damit sichert sich der Soldat das Recht, eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen zu können. So schützt sich der Soldat als gesetzlich Versicherter in bestimmten Leistungsfällen vor teilweise erheblichen Zuzahlungen. Das kann zum Beispiel im Krankenhaus oder beim Zahnarzt der Fall sein.
Optionsversicherungen für FWDL sichern den Gesundheitsstatus des Soldaten zum Zeitpunkt des Antragsabschlusses ab, um später einen Krankheitsvollkosten- oder Zusatztarif zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.

Dies ist für FWDL wichtig, um bei einem Statuswechsel zum Zeitsoldaten oder Berufssoldaten (BS) den Zugang zu speziellen kleinen oder großen Anwartschaften zu haben. Dabei könnte auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz eine Rolle spielen. Durch das Gesetz erhalten im Auslandseinsatz oder einer einsatzgleichen Verpflichtung verwundete FWDL mit einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Weiterverwendung als BS.

Wichtige Informationen zum Einsatzweiterverwendungsgesetz:

Auslandseinsätze betreffen alle Soldaten. Unabhängig davon, ob es sich um mandatierte Auslandseinsätze durch den Deutschen Bundestag handelt oder auch einsatzgleiche Verpflichtungen.
Darunter fallen neben körperlichen auch seelische Verwundungen wie PTBS (posttraumatische Belastungsstörungen). Zuerst einmal erhält ein verwundeter Soldat medizinische Leistungen zur Behandlung der gesundheitlichen Schädigung.

Anschließend können weitere Leistungen zur beruflichen Qualifizierung fällig werden. Das Einsatzweiterverwendungsgesetz sieht während dieser Zeit ein Entlassungsverbot vor. Ein auslaufendes Dienstverhältnis z.B. wird dann in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art überführt und der Soldat erhält weiterhin seine Dienstbezüge. Man nennt diese Zeit, die auch viele Jahre dauern kann, Schutzzeit. 
Dann erwirbt ein freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL), Zeitsoldat (SaZ) oder Reservedienstleistender einen Rechtsanspruch auf Weiterverwendung als Berufssoldat (BS), Beamter oder Arbeitnehmer – allerdings nach bestandener 6-monatiger Probezeit auf einem Dienstposten!
Wie bei einem Beamten zieht zum Beispiel der Status Berufssoldat einen unbefristeten Beihilfeanspruch nach sich. Jeder Berufssoldat ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. 

Eine private Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen den Zugang zu einer späteren privaten Krankenversicherung! Daher wird eine private Anwartschaftsversicherung für alle Soldaten dringend empfohlen!

Fahren Sie niemals ohne Anwartschaft in einen Auslandseinsatz! Lassen Sie sich dazu von den Bundeswehr-Expertinnen und -Experten der Continentale beraten.

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Jeder Status erfordert die richtige Anwartschaftsversicherung:

Sie profitieren als Berufssoldat von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung – aber was kommt danach – also nach ihrem Dienstzeitende (DZE)?

Als ehemaliger Berufssoldat beziehungsweise Pensionär erhalten Sie eine lebenslange Beihilfe vom Bund in Höhe von 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen für Ihre Krankenversorgung. Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht vor – als Berufssoldat müssen Sie sich daher im unmittelbaren Anschluss an Ihr DZE um eine private Krankenversicherung (PKV) für die verbleibenden 30 Prozent kümmern.

Sie versichern dann mit speziellen Tarifen nur die Restkosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Berufssoldaten benötigen dann eine PKV, auch Restkostenversicherung genannt. Sind Sie bei Beantragung dieser Restkostenversicherung nicht gesund, kann es zu Einschränkungen im Versicherungsschutz oder teils erheblichen Beitragszuschlägen kommen. Im schlimmsten Fall wird der Versicherungsschutz abgelehnt. 

Denken Sie dabei zum Beispiel an Wehrdienstbeschädigungen, insbesondere aufgrund eines Auslandseinsatzes. Um sich davor zu schützen, schließen Sie eine private Anwartschaftsversicherung ab. 
Nach Abschluss der Anwartschaft eintretende Verschlechterungen Ihres Gesundheitsstatus spielen dann keine Rolle mehr und Ihrem Versicherungsschutz nach DZE steht nichts mehr im Weg!

Berufssoldaten wird der Abschluss der großen Anwartschaft empfohlen. Damit werden zusätzlich zur Absicherung des Gesundheitsstatus auch Rücklagen angespart, um sich nach DZE besonders günstige Beiträge zu sichern. Und das ist ganz besonders für Pensionäre wichtig. Denn neben Verdiensteinbußen kommen jetzt auch noch Aufwendungen für die eigene Krankenversicherung hinzu.
Sie profitieren als SaZ von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung – aber was kommt danach – also nach Ihrem Dienstzeitende (DZE)? 

Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht vor. Jeder Zeitsoldat ist verpflichtet, sich im unmittelbaren Anschluss an sein DZE um eine Krankenversicherung zu kümmern. Als ausscheidender SaZ haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Wahlmöglichkeit zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Entscheiden Sie sich für die private Krankenversicherung, egal ob für eine Vollversicherung oder eine private Zusatzversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz, steht zu Anfang immer die Gesundheitsprüfung. Sind Sie dann nicht gesund, kann es zu Einschränkungen im Versicherungsschutz oder Beitragszuschlägen kommen. Im schlimmsten Fall wird der Versicherungsschutz abgelehnt. Sehen Sie sich hierzu auch unsere Informationen zum Einsatzweiterverwendungsgesetz an.

Um sich davor zu schützen, schließen Sie eine private Anwartschaftsversicherung ab. Denn nach Abschluss der Anwartschaft eintretende Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustands spielen dann keine Rolle mehr und Ihrem Versicherungsschutz nach DZE steht nichts mehr im Weg!

Dabei können Sie zwischen der kleinen und großen Anwartschaft wählen. Die kleine Anwartschaft sichert ausschließlich ihren Gesundheitszustand ab. Die große Anwartschaft bietet das auch, aber darüber hinaus werden finanzielle Rückstellungen für das Alter gebildet. Damit erhalten Sie für später einen besonders günstigen Beitrag.
Sie profitieren als FWDL von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung – aber was kommt danach – also nach Ihrem Dienstzeitende (DZE)?

Um einen Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, sichern Optionsversicherungen den Gesundheitsstatus des FWDL zum Zeitpunkt des Antragsabschlusses ab. Nach Abschluss der Optionsversicherung eintretende Verschlechterungen Ihres Gesundheitsstatus spielen dann keine Rolle mehr.

Dies ist für FWDL wichtig, um bei einer Weiterverpflichtung zum Zeitsoldat (SaZ) oder später Berufssoldat (BS) den Zugang zu speziellen kleinen oder großen Anwartschaften der Continentale zu haben. 

Dabei könnte auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz eine Rolle spielen. Darüber erhalten im Auslandseinsatz oder einer einsatzgleichen Verpflichtung verwundete FWDL mit einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Weiterverwendung als BS.

Achten Sie bei Abschluss einer Optionsversicherung darauf, dass Sie damit nach DZE als FWDL ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten in eine Krankheitskostenversicherung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie in die private Pflegepflichtversicherung als auch Krankentagegeldversicherung wechseln können. 
Ist der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Mit einer Anwartschaftsversicherung sorgen Ehepartner und Kinder für den Fall vor, dass sich die Situation des Ehepartners ändert. Denn mit einer Anwartschaftsversicherung wird die Aufnahme in die privaten Krankenversicherung (PKV) unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert.

Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Ehefrau oder der Ehegatte selbstständig oder freiberuflich tätig wird, oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) verdient, die Beamtenlaufbahn einschlägt oder aber arbeitslos wird. 

Auslandsstationierung von Soldaten

Eine Anwartschaftsversicherung für Ehepartner und Kinder ist auch für spätere Auslandsstationierungen wichtig, wenn die Familie den Soldaten begleiten soll. Oft gibt es keine Möglichkeiten für die Familie, sich über eine GKV abzusichern. Eine private Restkostenabsicherung als Ergänzung zur Beihilfe wird notwendig. Die gibt es ohne Anwartschaftsversicherung nur mit einer Gesundheitsprüfung und im schlimmsten Fall muss der Soldat alleine ohne seine Familie reisen.

Beihilfe – Ehepartner von Berufssoldaten (BS)

Die Ehepartner von BS haben mit Rentenbeginn unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe. Als Ergänzung zur Beihilfe benötigen sie eine Restkostenversicherung in der PKV. Damit erhalten die Ehepartner ebenfalls einen privaten Krankenversicherungsschutz. 

Ehepartner sollten daher mindestens mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung vorsorgen. 
Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung, mit der Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, ist der Beitrag in der PKV dann oft kostengünstiger als in der GKV.

Lassen Sie sich individuell beraten!

Die Continentale bietet Soldaten und ihren Familien an allen Standorten der Bundeswehr speziell ausgebildete Bundeswehr-Experten. Diese beraten Sie gerne – vor Ort in den Continentale-Agenturen oder bei Ihnen und in vielen Fällen auch digital mit Hilfe der Continentale Onlineberatung.

Mit Anwartschafts- und Optionsversicherungen der Continentale vorsorgen

Die Continentale bietet für Freiwillig Wehrdienstleistende, Zeitsoldaten, Berufssoldaten sowie deren Familien individuell zugeschnittene Produkte an: 

Die Continentale bietet Ihnen je nach Bedarf die kleine oder große Anwartschaftsversicherung an und sieht im Rahmen Ihrer kleinen Anwartschaft eine 24-monatige Orientierungsphase nach Dienstzeitende (DZE) vor. Als zunächst GKV-Versicherte können die ehemaligen Zeitsoldaten innerhalb von 24 Monaten nach DZE unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung in eine Beihilfe-, Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung der Continentale Krankenversicherung wechseln. Dieses Recht besteht, wenn sie als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beschäftigt werden, eine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, erstmals ein Studium beginnen oder Beamter werden.
 

Spezielle Optionstarife der Continentale

Die Anwartschaft für SaZ wird um einen speziellen Optionstarif der Continentale ergänzt. Damit sichern sich SaZ das Recht, bei der Continentale eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Dienstzeitende ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen zu können. 
BS sollten sich von den Experten der Continentale zu speziellen Optionstarifen, teilweise mit 24-monatiger Orientierungsphase in Ergänzung zur großen Anwartschaftsversicherung, beraten lassen. Damit profitieren sie nicht nur als Pensionär, sondern auch für den Fall eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Bundeswehr aus persönlichen Gründen. Sie erhalten dann ohne erneute Gesundheitsprüfung den Zugang zu hochwertigen privaten Krankenvollkosten- oder GKV-Zusatztarifen der Continentale Krankenversicherung. Etwa, wenn sie Selbstständiger, Freiberufler, Arbeitnehmer mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Student an einer Hochschule sind.
Mit Empfehlung des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) bietet die Continentale exklusiv für FWDL bis zu einem Eintrittsalter von 30 Jahren als Mitglied im DBwV einen Versicherungsschutz an, worin sowohl die Optionsversicherung als auch die speziell für Soldaten konzipierte Auslandsreisekrankenversicherung mit Krankenhaustagegeld enthalten sind. 

Kosten der Anwartschaftsversicherung / Optionsversicherung

  • Die Continentale bietet die kleine Anwartschaftsversicherung für Zeit- oder Berufssoldaten zusammen mit dem Optionstarif bereits ab 0,95 Euro im Monat an.
  • Ehegatten und Kinder erhalten die kleine Anwartschaft bereits ab 0,35 Euro im Monat
  • Für Freiwillig Wehrdienstleistende bieten wir das spezielle Paket mit Optionsversicherung plus Auslandsreisekrankenversicherung und Krankenhaustagegeld für bereits ab 1,69 Euro im Monat an.

Kostenloser Einschluss von Wehrdienstbeschädigungen (WDB)

In allen Krankenversicherungs-Tarifen, die den Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MB/KK) des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) unterliegen, schließen wir die Absicherung der anerkannten Wehrdienstbeschädigung ab 01.07.1999 kostenlos ein. Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherung sind von dieser Ausnahme nicht betroffen.

Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um Ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen Fällen auch mit unserer Onlineberatung. Gemeinsam finden wir Ihren optimalen Versicherungsschutz. Denn schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.