Mitglieder des DBwV (Deutscher BundeswehrVerband) können als BS bei uns eine große Anwartschaftsversicherung mit einer privaten Pflegepflichtversicherung und einer speziell für Soldaten konzipierten Auslandsreisekrankenversicherung absichern. In diesem Mindestschutz ist, neben einem Krankenhaustagegeld für die Unterbringung in einem Krankenhaus oder Lazarett (unter ständiger ärztlicher Aufsicht) in Höhe von 15 Euro pro Tag, auch noch die Umstellungsoption in eine Krankheitskostenvollversicherung eingeschlossen.
Sofern im Ausnahmefall nur eine kleine Anwartschaftsversicherung benötigt wird, erfolgt die Berechnung der Beiträge wie bei den Soldaten auf Zeit (SaZ).
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Für Nicht-Mitglieder des DBwV ist ein Abschluss der speziell für Soldaten konzipierten Auslandsreisekrankenversicherung sowie des Krankenhaustagegeldes nicht möglich. Unser Bundeswehr-Experte an Ihrem Standort informiert Sie in diesem Fall gerne über mögliche Alternativen.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei den Berechnungsbeispielen um die Abdeckung eines Mindestschutzes. Oftmals sind Zusatzabsicherungen erforderlich und sinnvoll wie zum Beispiel die Absicherung einer Pflegezusatzversicherung oder eines höheren Krankenhaustagegeldes.
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