Beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Dienstherrn einen prozentualen Anteil (z. B. 70 %) an ihren Krankheitskosten erstattet - die Beihilfe. Für Personen mit einem Beihilfeanspruch (z. B. Berufssoldaten) gibt es in der PKV spezielle Tarife. Durch diese erhalten beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit, die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten (z. B. 30 %) über eine Restkostenversicherung abzusichern. Das Gleiche gilt für beihilfeberechtigte Ehefrauen und Kinder. Eine beihilfekonforme Absicherung ist über die Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung gegeben.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kennen keine Restkostenversicherung. Dort kann nur ein 100 %iger Schutz / Beitrag abgesichert werden.