Anwartschaft/Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaft stellt ein Recht auf Inkrafttreten bzw. Wiederaufleben einer Krankenversicherung dar. Sie dient damit der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte die Leistungen aus seiner Krankenversicherung nicht benötigt. Hierzu zählen z. B. vorübergehende anderweitige Ansprüche, etwa durch die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung für Soldaten.

Eine Anwartschaftsversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sichert den Status eines Privatpatienten ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Anwartschaftsversicherung gliedert sich in zwei Bereiche: kleine und große Anwartschaft.

Die kleine Anwartschaft schreibt den Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung fest, so dass bei Aktivierung der Anwartschaft keine gesonderte Gesundheitsprüfung mehr durchgeführt wird und sich die Verschlechterung eines Gesundheitszustandes nicht mehr auf die Tarifierung auswirken kann.

Bei der großen Anwartschaft kommt zusätzlich zur kleinen Anwartschaft hinzu: Festschreibung des Eintrittsalters, um sich bei Aktivierung der Anwartschaft besonders günstige Beiträge zu sichern.

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