Bei längeren Auslandsstationierungen, wie zum Beispiel vorübergehender Verlegung Ihres Wohnsitzes in die USA, besteht für Soldaten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dies gilt nicht für die Familie der Soldaten. Wenn Ihre Ehefrau oder Kinder gesetzlich versichert sind, besteht z. B. in den USA kein Versicherungsschutz. Der Geltungsbereich der GKV bezieht sich in der Regel nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Daher ist eine private Krankenversicherung zwingend erforderlich.
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