Die Absicherung einer Pflegepflichtversicherung wird seit dem 01.01.1995 durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Sobald Sie SaZ sind, müssen Sie sich um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern. Es gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“! Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern. Privat Krankenversicherte ( Anwartschaftsversicherung reicht aus) können die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich sind, ist der Beitragsunterschied in vielen Fällen beträchtlich. Die private Pflegepflichtversicherung ist in der Regel deutlich günstiger.
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