Bundeswehrsoldaten des fliegenden Personals sowie Soldaten, die ihre berufliche Tätigkeit mit einem Luftfahrzeug ausüben, haben in der Regel keinen Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung, wenn sie während ihres Einsatzes mit diesem Luftfahrzeug einen Unfall erleiden.
So gab es bei der Continentale bereits einen Fall, bei dem ein in der Verwaltung tätiger Soldat an einer Rettungsübung mit einem Hubschrauber teilgenommen hatte. Dabei zog er sich schwerste Verletzungen zu. Normalerweise besteht hierfür in der privaten Unfallversicherung keine Absicherung.
Doch die Continentale leistet auch in solchen Fällen!
dass der Einschluss des Luftfahrtrisiko nicht nur wichtig ist für
Fallschirmspringer,
Soldaten, die Sicherungsaufgaben von Bord aus übernehmen oder
für Ärzte, die an Bord eines Lazarettflugzeuges mitfliegen?
NEIN: Die Absicherung dieses Risikos ist für jeden Soldaten notwendig!
Wir erklären Ihnen warum - einfach und gut verständlich in unserem Video.
Jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht für ihn kein Versicherungsschutz mehr über seine Unfallversicherung.
In der Vergangenheit haben Soldaten das Luftfahrtrisiko in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entweder gar nicht oder nur unter erheblichen Mehrkosten bei Spezialversicherern absichern können.
Die Continentale ändert das für Soldaten! Mit einem beitragsfreien Einschluss des Luftfahrtrisikos in den entsprechenden Unfalltarif der Continentale.
Sprechen Sie Ihren Bundeswehr-Experten vor Ort an!
TIPP: | Sorgen Sie bei Abschluss einer Unfallversicherung dafür, dass das Luftfahrtrisiko beitragsfrei mit eingeschlossen wird. Bitte beachten Sie auch, dass bei Auslandseinsätzen die Ausfallbürgschaft des Bundes für fliegendes Personal grundsätzlich nur dann greifen kann, wenn Sie das Luftfahrtrisiko mitversichert haben! |
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