Ehepartner und Kinder von Soldaten sichern sich mit einer Anwartschaftsversicherung den späteren Zugang zum gleichen hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutz wie der Soldat selbst. Die Familienangehörigen erhalten die Garantie einer bedarfsgerechten Versorgung als Privatpatient ohne erneute Gesundheitsprüfungen, Risikoausschlüsse oder Wartezeiten für eine Restkostenversicherung oder Krankenvollversicherung. Beim berücksichtigungsfähigen Ehepartner (wenn ein Beihilfeanspruch besteht) müssen ebenfalls nur 30 % Restkosten abgesichert werden. Bei Kindern sind dies sogar nur 20 %.
Für Ehepartner empfiehlt sich die Anwartschaftsversicherung besonders dann, wenn aufgrund der 9/10tel-Regelung eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) nicht möglich ist und hohe Beiträge in der GKV drohen. Damit ist der Zugang zu einem hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutz gesichert.
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