Der Privatpatientenstatus sichert Ihnen das höchstmögliche Behandlungsniveau. Die GKV kennt nur einen 100-prozentigen Versicherungsschutz. Die PKV hingegen übernimmt die Restkosten in Ergänzung zur Beihilfe wenn ein Beihilfeanspruch besteht. Daher wird auch nur ein 30-prozentiger Beitrag für einen qualitativ hochwertigen privaten Versicherungsschutz erhoben. Ansonsten besteht die Möglichkeit der privaten Vollversicherung. Über eine Anwartschaftsversicherung kann der Zugang zu einem privaten Krankenversicherungsschutz abgesichert werden. So können sogar Beiträge gespart werden. Und das bei besserem Versicherungsschutz.
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Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung werden während der Dienstzeit aufgetretene Krankheiten abgesichert. Damit erhalten die Soldaten die Garantie einer bedarfsgerechten Versorgung als Privatpatient ohne erneute Gesundheitsprüfungen, Risikoausschlüsse oder Wartezeiten.
Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaftsversicherung der Beitrag nach dem Eintrittsalter der Soldaten zu Beginn der Anwartschaft berechnet. Damit wird der Beitrag im Alter deutlich gesenkt.
Mit einer Anwartschaftsversicherung bleiben Soldaten nach dem Dienstzeitende flexibel. So kann die Beihilfe mit einer Restkostenversicherung optimal ergänzt werden. Alternativ erhalten Soldaten die Möglichkeit auf einen privaten Krankenvollversicherungsschutz als Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler.
Bei anerkannten Wehrdienstbeschädigungen schließen die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Leistung aus. Daher sollten sich Soldaten bei Abschluss einer Anwartschaftsversicherung vergewissern, dass anerkannte Wehrdienstbeschädigungen möglichst beitragsfrei mit abgesichert sind.
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