Partnerschaft Continentale und FöG

Partnerschaft Continentale und FöG

Bereits seit 1956 ist die Continentale Krankenversicherung a.G. Empfehlungsvertragspartner der Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehrverbandes (FöG).

Das bedeutet:

Die FöG hat sich verpflichtet, den Mitgliedern des DBwV ausschließlich die Continentale in den Sparten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zu empfehlen.

Bild - Logo der FöG mit Empfehlungstext

Diese Vertragspartnerschaft besteht nicht ohne Grund bereits seit über sechs Jahrzehnten. Sie hat sich bewährt und ist im Laufe der Jahrzehnte gewachsen.

Über 200 speziell ausgebildete Bundeswehr-Experten der Continentale - viele davon ehemalige Soldaten - sind bundesweit tätig, beraten und unterstützen die Soldaten und die Familienangehörigen.

Soldatinnen und Soldaten haben vom ersten Tag ihres Dienstes an Handlungsbedarf bei der Kranken- und Pflegeversicherung – und nicht erst im Fall der Fälle. Die Materie ist komplex, die Rahmenbedingungen ändern sich mit stetiger Regelmäßigkeit. Deshalb unterstützen die Experten der Continentale die Soldaten beim Weg durch das Vorsorge-Dickicht. Die FöG sieht ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Alle Angebote der Empfehlungsvertragspartner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.

Die Bundeswehr-Experten der Continentale halten eine enge Verbindung zu den Soldaten und stehen ihnen durch persönliche, individuelle Beratung hilfreich zur Seite (Kristina Benz, Leitung Vertriebsmarketing - Bundeswehrservice).

Die Bundeswehr-Experten der Continentale verfügen über eine erstklassige Aus- und Weiterbildung, die nicht selbstverständlich ist“, so Dr. Norbert Günster, Geschäftsführer der FöG. „Die hohe Kompetenz und die große Erfahrung der Bundeswehr-Experten sind es, die Vertrauen schaffen. Dazu kommt ihr ganz besonderes Engagement für alle Belange des Soldaten und seiner Familienangehörigen.

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Noch eine Erklärung: Was ist die Förderungsgesellschaft des DBwV (FöG)?

Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. (DBwV) übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Da der DBwV ein eingetragener Verein ist, darf er in der Regel nicht vorwiegend wirtschaftlich tätig sein. Daher wurde bereits wenige Jahre nach der Gründung des DBwV die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG) gegründet, die alle wirtschaftlichen Tätigkeiten - auch den soziale Aufgabenbereich - übernimmt. Somit ist die FöG Teil des DBwV.

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