Mit Beginn der Dienstzeit als Soldat ist vor allem der Schutz vor den finanziellen Risiken einer Dienstunfähigkeit wichtig. Junge Menschen haben meist noch keine oder nur sehr geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Ausgeschiedene SaZ werden in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anhand ihrer Bruttobezüge, die sie während ihrer Dienstzeit erhalten haben, nachversichert.
Da Soldaten aufgrund ihres Anspruchs auf UTV keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind die Bruttobezüge geringer als in der freien Wirtschaft. Die Rentenansprüche fallen damit niedriger aus. Deshalb empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu beginnen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Bundeswehr-Experten.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern ...
Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr Standort befindet:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen