- Beamtentarif für Soldaten gewährt?
- Deckungssummen ausreichend hoch?
- Vollkaskoschutz erforderlich?
- Teilkaskoschutz mitversichert?
- Rabattschutz gewünscht?
- Kfz-Schutzbrief gewünscht?
Mobilität ist ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Für jedes Fahrzeug ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern durch einen selbst verursachten Verkehrsunfall zugefügt werden. Zusätzlich stellt ein Fahrzeug einen erheblichen Wert dar, den es abzusichern gilt.
Die Kfz-Versicherung schützt, wenn z. B.:
Diebe das Multimedia-System entwenden (Teilkaskoversicherung)
ein Reh nachts vor das Auto läuft (Teilkaskoversicherung)
ein aufgewirbelter Stein die Windschutzscheibe beschädigt (Teilkaskoversicherung)
im Dunkeln bei strömenden Regen der Begrenzungspfahl in einer Parkbucht übersehen wurde (Vollkaskoversicherung)
bei einem Unfall hohe Schadenersatzforderungen entstehen – gerade, wenn Personen dabei verletzt werden
Was passiert bei einem selbst verursachten Unfall? Normalerweise erfolgt dann die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Ein Beispiel: Bisherige Schadenfreiheitsklasse = 45 %. Nach einem selbst verschuldeten Unfall erhöht sich die bisherige Schadenfreiheitsklasse von 45 % z. B. auf 60 %. Dadurch steigt der Beitrag. Der Rabattschutz verhindert das. Beim ersten Schaden in einem Jahr wird der Vertrag im Folgejahr nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft – weder in Kfz-Haftpflicht noch in Vollkasko.
Das bedeutet: Die bisherige Schadenfreiheitsklasse von 45 % bleibt – trotz eines selbst verschuldeten Unfalls – erhalten. Mit dem Rabattschutz kann so über Jahre hinweg viel Geld gespart werden!
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Schutzbriefe werden von Automobilclubs und Kfz-Versicherungen angeboten. Bei Letzteren sind diese oftmals besonders günstig. Die Leistungen eines Schutzbriefes sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und beinhalten beispielsweise:
Abschleppen
Pannenhilfe
Fahrzeug-Rücktransport
Bergen des Fahrzeugs
TIPP: | Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten:
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Bei Ehepartnern oder Kindern sollte geprüft werden, ob die Zweitwagenregelung sinnvoll ist. Über die Zweitwagenregelung kann das zweite Auto günstiger versichert werden, wenn schon für das erste Auto eine Kfz-Versicherung besteht. Besonders für Fahranfänger lohnt es sich, den Wagen über einen Familienangehörigen mit einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse anzumelden. Auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bietet die Zweitwagenregelung Vorteile, da ihnen noch zusätzliche Rabatte gewährt werden.
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