Einbrüche in Privathaushalten ereignen sich im Durchschnitt alle 5 Sekunden. Innerhalb weniger Minuten entwenden Diebe Schmuck, Geld, Stereoanlagen, Fernseher oder die Fotoausrüstung. Aber auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck und sogar
Erdbeben, machen ein umfangreiches Sicherheitspaket mit zusätzlichem Elementarschadenschutz notwendig.
Die Hausratversicherung schützt, wenn z. B.
ein technischer Defekt einen Brand in der Küche entfacht
ein Sturm die Möbel auf dem Balkon beschädigt
ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt.
Besonders wichtig: Vermeidung einer Unterversicherung - Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrates, liegt eine Unterversicherung vor. Im Falle eines Schadens wird die Entschädigung entsprechend gekürzt. Auf einen Abzug wegen Unterversicherung wird verzichtet, wenn die Hausratversicherungssumme im Verhältnis zu der Quadratmeterzahl der Wohnung eine bestimmte Mindesthöhe (z. B. 650 € pro QM Wohnfläche) erreicht -
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TIPP: | Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten:
- Beamtentarif für Soldaten gewährt?
- Versicherungssummen ausreichend hoch?
- Unterversicherungsverzichtsklausel mitversichert?
- Weltweiter Versicherungsschutz vorhanden?
- Erstattung auch bei grober Fahrlässigkeit mitversichert?
- Ersatz von Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
- Kann der Versicherungsschutz im Falle einer längerfristigen
Auslandsstationierung, z. B. nach Amerika, gegen Risikozuschlag
ausgeweitet werden?
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Fahrraddiebstahl
Der Diebstahl von Fahrrädern kann in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.
Haushaltglas
Scherben bringen Glück, kosten manchmal aber auch eine Menge Geld. Besonders wenn zu Hause viele Glasflächen und Spiegel vorhanden sind. Gleitet einem ein schwerer Kochtopf aus den Händen und zerbricht das Cerankochfeld oder geht bei Durchzug eine Fensterscheibe zu Bruch, hilft die Haushaltglasversicherung.
Speziell für Soldaten
Quartierschutz
Durch die weltweite Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch dann versichert, wenn sich Ihre Sachen vorübergehend nicht an Ihrem Wohnort befinden – beispielsweise im Urlaub, in der Kaserne und sogar bei Auslandseinsätzen.
Schutz besteht damit auch in folgenden Fällen:
Ihr Hotelzimmer wird im Urlaub aufgebrochen und ein Fotoapparat gestohlen
In der Kaserne fällt Ihr Tablet-PC einem Rohrbruch zum Opfer
Ein Einbrecher entwendet Laptop und Smartphone aus Ihrem Spind
Achtung: Auslandseinsatz – die Wohnung ist unbewohnt? Ist die ansonsten ständig bewohnte Wohnung längere Zeit (z. B. 60 Tage) unbewohnt, kann dies zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Daher muss unbedingt mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden, um für den Sachverhalt eine Lösung zu finden. Die Zeiträume, in denen Wohnungen unbewohnt sein dürfen, variieren von Versicherer zu Versicherer. Dieser Sachverhalt muss dem Versicherer vorher schriftlich mitgeteilt werden.
Wichtig für Familien
Bei Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern sollte geprüft werden, ob die Deckungssumme und der Umfang des Vertrages noch ausreichend sind oder eine Anpassung erfolgen muss.
Lassen Sie sich beraten
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