Soldat und Familie
Rechtsschutz

Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit kommt oft unverhofft und kann schnell teuer werden. Anwalts- und Gerichtskosten übersteigen schon in der ersten Instanz sehr schnell 500 EUR. Längere Prozesse kosten leicht ein Vielfaches davon.

Hier schützt z. B. die Rechtsschutzversicherung:

Die Autowerkstatt hat eine Reparatur nicht fachgemäß durchgeführt

Nach einem Verkehrsunfall sollen die Ansprüche durchgesetzt werden

Das Finanzamt erkennt Sonderausgaben nicht in der ausgewiesenen Höhe an

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Ohne vorherige Abmahnung schickt der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung

Telefonische Erstberatung – viele Gesellschaften bieten diesen kostenlosen Service. Besteht Unsicherheit, wie gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen ist, ob ein Rechtsstreit sinnvoll ist oder überhaupt realistische Chancen auf Erfolg hat, dann hilft die telefonische Erstberatung schnell und qualifiziert mit einem ersten anwaltlichen Rat. Diese Erstberatung ist in der Regel für die Kunden kostenlos.


TIPP:
Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten:
  • Beamtentarif für Soldaten gewährt?
  • Unbegrenzte Versicherungssumme?
  • Absicherung bei Disziplinar-Angelegenheiten?
  • Weltweiter Schutz bis zu 12 Wochen bei nicht kriegsbedingten Auslandsaufenthalten?
  • Sicherheit auch bei privaten Internet-Verträgen?
  • Ggf. Single-Tarif oder Nachlass für Alleinerziehende?
  • Beitragsvorteil bei Selbstbeteiligung?
  • Kostenerstattung Gerichtsgebühren,Gutachten u. Zwangsvollstreckung?

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Speziell für Soldaten

Bild - Logo des DBwV

Rechtsschutz für Soldaten/Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV)

Durch die Mitgliedschaft im DBwV erhalten die Mitglieder u.a. einen kostenlosen Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten. Für die Mitglieder, die im Zusammenhang mit dem Dienst als Soldat oder Beschäftigter der Bundeswehr einen Rechtsstreit führen müssen, bietet der DBwV umfassenden Rechtsschutz an (Einzelheiten sind in der Rechtsschutzordnung des DBwV geregelt).

Der Rechtsschutz gilt für dienstliche Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere:

Disziplinarverfahren

Strafverfahren, deren Ursprung einen dienstlichen Bezug aufweist

Dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten

Versorgungsrechtliche Angelegenheiten (insb. Wehrdienstbeschädigung-Anerkennungen)

Besoldungsrechtliche Angelegenheiten

Beihilfeangelegenheiten

Beteiligungsrechtliche Verfahren aller Art

Wird Rechtsschutz gewährt, umfasst die Kostenübernahme alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, soweit diese durch die jeweils einschlägige Gebührentabelle gedeckt sind. Eingeschlossen sind die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfalle sowie die Kosten von gerichtlich angeordneten Gutachten. Nicht erfasst sind eigene Kosten des Antragstellers. Zusätzlich bieten die Vertragsanwälte des DBwV eine kostenlose Erstberatung in allen im Zusammenhang mit dem Dienst stehenden Angelegenheiten. Wichtig: Die Erstberatung ist nur bei Vertragsanwälten des DBwV kostenlos!

Besteht eine Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der DBwV kann in diesem Fall jedoch einen eventuell bestehenden Selbstbehalt übernehmen. Außerdem ist eine telefonische Erstberatung auch für privatrechtliche Fragen möglich.

Dienstzeitende (DZE): Zum DZE sollte geprüft werden, ob alle versicherten Teilbereiche noch erforderlich sind.

Wichtig für Familien

Bei eheähnlicher Gemeinschaft, Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern ist eine Umstellung der Rechtsschutzversicherung auf einen Familientarif erforderlich!

Besonderheiten FWDL

Ist der FWDL über die Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert, ist eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung nicht erforderlich. Es sollte geprüft werden, ob eine Absicherung des Arbeitsrechtsschutzes besteht bzw. der Abschluss sinnvoll ist.

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Leistungen der Continentale Krankenversicherung a.G.

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