Soldat und Familie
Haftpflicht

Haftpflicht

Privathaftpflicht

Ob beim Einkauf oder beim Sport, als Fußgänger, Radfahrer oder Gast auf einer Party – jedem passiert hin und wieder ein kleineres oder größeres Missgeschick. Bagatellschäden, wie das zerbrochene Weinglas bei Bekannten, können aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Wird jedoch etwas Wertvolleres beschädigt, sieht das schon ganz anders aus. Und wird gar eine Person verletzt, kann der Schadensersatz leicht in die Millionen gehen.

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen.

Forderungsausfall-Versicherung

Die Forderungsausfall-Versicherung ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person selbst einen Schaden erleidet, der Schädiger/Verursacher aber nicht zahlen kann bzw. keine eigene Haftpflichtversicherung hat, die den Schaden zahlt.


TIPP:
Was Sie bei Vertragsabschluss der Privathaftpflicht beachten sollten:
  • Beamtentarif für Soldaten gewährt?
  • Deckungssummen ausreichend hoch?
  • Weltweiter Versicherungsschutz vorhanden?
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen mitversichert?
  • Internetnutzung und elektronischer Datenaustausch mitversichert?
Bild - Soldaten am Auto

Speziell für Soldaten

Diensthaftpflicht

Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haften Soldaten für Schäden, die sie der Bundeswehr zufügen. Leistet die Bundeswehr wegen der Pflichtverletzung eines Soldaten Schadensersatz an eine Zivilperson, kann sie den Soldaten in Regress nehmen.

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt, wenn z. B.:

sich vor Antritt des Wachdienstes versehentlich ein Schuss aus der geladenen Waffe löst und eine Fensterscheibe in der Wache zerstört

es versäumt wird, sich von einem Kameraden einweisen zu lassen, und dadurch beim Rückwärtsfahren mit dem Dienstfahrzeug das Dach des Depots beschädigt wird

auf der Heimfahrt der Seesack mit der Uniform verloren geht

der Generalschlüssel der Kaserne verloren geht, so dass alle Schlösser und Code-Karten ausgewechselt werden müssen

Eine Absicherung der dienstlichen Haftung ist für Soldaten dringend erforderlich.

Lassen Sie sich beraten

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TIPP:
Was Sie bei Vertragsabschluss der Diensthaftpflicht beachten sollten:
  • Beamtentarif für Soldaten gewährt?
  • Beschädigung von Waffensystemen oder Geräten in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit mitversichert?
  • Schäden durch Dienstfahrzeuge mitversichert?
  • Verlust von persönlichen und nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen mitversichert?
  • Dienstlicher Schlüssel- oder Codekartenverlust mitversichert?
Bild - Logo des DBwV

Obligatorische Diensthaftpflichtversicherung für aktive Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV)

Ab dem 1.4.2014 erhalten alle aktiven Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr sowie Reservistendienst Leistende automatisch durch Ihre Mitgliedschaft im DBwV eine Diensthaftpflichtversicherung.

Dienstzeitende (DZE): Zum DZE sollte die Diensthaftpflichtversicherung beendet werden, da sie wahrscheinlich für die neue berufliche Tätigkeit nicht mehr erforderlich ist.

Wichtig für Familien

Bei eheähnlicher Gemeinschaft, Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern ist eine Umstellung der Privathaftpflichtversicherung auf einen Paar- bzw. Familientarif erforderlich!

Besonderheiten FWDL

Falls der FWDL über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung nicht erforderlich. Es sollte dann nur eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden! Erst wenn die Mitversicherung über die Eltern endet, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.

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Leistungen der Continentale Krankenversicherung a.G.

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Leistungen der Bundeswehr-Experten

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