- Beamtentarif für Soldaten gewährt?
- Deckungssummen ausreichend hoch?
- Weltweiter Versicherungsschutz vorhanden?
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen mitversichert?
- Internetnutzung und elektronischer Datenaustausch mitversichert?
Ob beim Einkauf oder beim Sport, als Fußgänger, Radfahrer oder Gast auf einer Party – jedem passiert hin und wieder ein kleineres oder größeres Missgeschick. Bagatellschäden, wie das zerbrochene Weinglas bei Bekannten, können aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Wird jedoch etwas Wertvolleres beschädigt, sieht das schon ganz anders aus. Und wird gar eine Person verletzt, kann der Schadensersatz leicht in die Millionen gehen.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen.
Die Forderungsausfall-Versicherung ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person selbst einen Schaden erleidet, der Schädiger/Verursacher aber nicht zahlen kann bzw. keine eigene Haftpflichtversicherung hat, die den Schaden zahlt.
TIPP: | Was Sie bei Vertragsabschluss der Privathaftpflicht beachten sollten:
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Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haften Soldaten für Schäden, die sie der Bundeswehr zufügen. Leistet die Bundeswehr wegen der Pflichtverletzung eines Soldaten Schadensersatz an eine Zivilperson, kann sie den Soldaten in Regress nehmen.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt, wenn z. B.:
sich vor Antritt des Wachdienstes versehentlich ein Schuss aus der geladenen Waffe löst und eine Fensterscheibe in der Wache zerstört
es versäumt wird, sich von einem Kameraden einweisen zu lassen, und dadurch beim Rückwärtsfahren mit dem Dienstfahrzeug das Dach des Depots beschädigt wird
auf der Heimfahrt der Seesack mit der Uniform verloren geht
der Generalschlüssel der Kaserne verloren geht, so dass alle Schlösser und Code-Karten ausgewechselt werden müssen
Eine Absicherung der dienstlichen Haftung ist für Soldaten dringend erforderlich.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Bundeswehr-Experten.
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TIPP: | Was Sie bei Vertragsabschluss der Diensthaftpflicht beachten sollten:
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Ab dem 1.4.2014 erhalten alle aktiven Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr sowie Reservistendienst Leistende automatisch durch Ihre Mitgliedschaft im DBwV eine Diensthaftpflichtversicherung.
Dienstzeitende (DZE): Zum DZE sollte die Diensthaftpflichtversicherung beendet werden, da sie wahrscheinlich für die neue berufliche Tätigkeit nicht mehr erforderlich ist.
Bei eheähnlicher Gemeinschaft, Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern ist eine Umstellung der Privathaftpflichtversicherung auf einen Paar- bzw. Familientarif erforderlich!
Falls der FWDL über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung nicht erforderlich. Es sollte dann nur eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden! Erst wenn die Mitversicherung über die Eltern endet, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
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