Soldaten kommen neben anderen Förderberechtigten auch in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung. Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und verschiedene Anlageformen beim so genannten „Wohnriester“.
Seit 2008 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf vier Prozent der erzielten Einkünfte abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: Aus der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt, und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Zu beachten ist, dass die Kinderzulage nur über den Zeitraum gezahlt wird, in dem die Familie für das Kind Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, weil das Kind eigenes, zu hohes Einkommen hat, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.
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Gehört ein Ehepartner dem begünstigten Personenkreis an, so kann auch der andere Partner mit einem eigenen Altersvorsorgevertrag gefördert werden, selbst wenn er nicht zum begünstigten Personenkreis gehört. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt. Der Ehepartner erhält dann ebenfalls die Grundzulage auf seinen Vorsorgevertrag überwiesen. Seine eigenen Beiträge kann er zudem als Sonderausgaben geltend machen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wird die Kinderzulage automatisch auf den Vertrag der Ehefrau gezahlt. Auf Wunsch kann sie aber auch auf den Vertrag des Mannes überwiesen werden.
Ehepaare, bei denen beide Partner förderberechtigt sind, rechnen ihren jeweiligen Mindestbeitrag getrennt aus.
Riester-Renten sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
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