Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern, oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab. Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.
Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden. In der Regel kommen noch Überschussanteile, die in der Rentenbezugszeit entstehen, hinzu. Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert werden.
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