Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr! Über 70 % dieser Unfälle ereignen sich im Haushalt und in der Freizeit, zum Beispiel beim Sport und im Straßenverkehr – und dafür gibt es keinen gesetzlichen Schutz. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also auch beim täglichen Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland.
Die Unfallversicherung bietet Schutz für z. B.:
Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Verteidigung oder Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
Verrenkungen eines Gelenks, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch erhöhte Kraftanstrengung
Infektionskrankheiten durch Insektenstiche oder -bisse inklusive Zeckenstich
Infektionen durch Schutzimpfungen
die lebenslange finanzielle Absicherung für Unfälle im dienstlichen und privaten Bereich – weltweit und rund um die Uhr (Aufrechterhaltung des Lebensstandards)
die Rückzahlung von Krediten oder Darlehen
kostspielige medizinische Therapien
erforderliche Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Auto
Private Unfallversicherungen leisten nicht für Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
Erfolgt während eines Auslandseinsatzes eine Verwundung, besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Einsatzversorgungsgesetz. Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch so gering, dass sie bei schweren Verletzungen unter Umständen nicht die Folgekosten deckt. Hinzu kommt, dass die Entschädigung in der Regel auch nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard dauerhaft zu sichern. Finanzielle Sicherheit bietet dann eine private Unfallversicherung, die sich für den Fall der Fälle an dem tatsächlichen Bedarf orientiert. Denn obwohl die private Unfallversicherung Kriegseinsätze ausschließt, zahlt der Bund – dank der Ausfallbürgschaft nach § 63b SVG – trotzdem die darin vereinbarten Geldleistungen.
Eine private Unfallversicherung ist zwingend erforderlich für den Anspruch auf die Ausfallbürgschaft des Bundes!
Eine Unfallversicherung muss aktiv bestehen.
Der Soldat muss Versicherungsnehmer sein.
Die Meldung des Auslandseinsatzes beim Versicherer muss erfolgt sein.
Die Beitragszahlung muss erfolgt sein.
An dieser Stelle wird auf den Bereich Auslandseinsatz und Vorsorge verwiesen, der zu dem Thema umfassend informiert.
Das Luftfahrtrisiko schließen die meisten Versicherungsunternehmen vom Versicherungsschutz aus. Daher sollten sich Soldaten bei Abschluss einer Unfallversicherung vergewissern, dass das Luftfahrtrisiko – in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit – beitragsfrei mit abgesichert ist.
Die Absicherung dieses Risikos ist für jeden Soldaten notwendig!
Wir erklären Ihnen warum - einfach und gut verständlich in unserem Video.
TIPP: | Beachten bei Vertragsabschluss: - Beamtentarif für Soldaten gewährt? - Voraussetzung für Ausfallbürgschaft berücksichtigt? - Luftfahrtrisiko mitversichert? - Weltweiter Versicherungsschutz vorhanden? - Bezugsrecht angeben! |
Bei Heirat und/oder nach der Geburt von Kindern sollte die Unfallversicherung auf einen Familientarif umgestellt werden! Dies ist oftmals günstiger, da dann der Ehepartner/ das Kind auch in den Genuss des Beamtentarifs kommt. Versicherer gewähren oftmals Personennachlässe (z. B. Beitragsfreiheit ab dem 3. Kind).
Außerdem sollte das angegebene Bezugsrecht überprüft und ggf. geändert werden.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Bundeswehr-Experten.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern ...
Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr Standort befindet:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen