Soldat und Familie
Erklärung Pflege

Erklärung Pflege

Die Soziale Pflegeversicherung wurde in Deutschland ab 1. Januar 1995 als Pflichtversicherung eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch (SGB 11) geregelt. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die Pflegepflichtversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei wird auf Antrag für die Gewährung einer Vielzahl von Leistungen (z. B. Pflegesachleistungen und Pflegegeld sowie deren Kombination, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Unterbringung im Pflegeheim mit stationärer Pflege, Kurzzeitpflege) vom medizinischen Dienst der entsprechenden Krankenversicherung oder Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit und der Pflegeaufwand in einem Pflegegutachten festgestellt.

Die Pflegebedürftigen werden danach von der Pflegekasse in die Pflegegrade von 1 bis 5 eingestuft. Bei den monatlichen Leistungen in den einzelnen Pflegegraden wird zwischen ambulanter (Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung) und stationärer (Pflegeheim) Pflegeleistung unterschieden.

Die monatlichen Leistungen Ihrer Pflegepflichtversicherung im Überblick

Bild - Tabelle der Pflegepflichtleistungen

Grundsatz der Pflegepflichtversicherung

Alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland bzw. deutschem Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Der Grundsatz der Pflegepflichtversicherung lautet: Die Pflegepflichtversicherung folgt der Krankenversicherung. Damit sind die Soldaten und deren Familien entweder über die Soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) oder die private Pflegepflichtversicherung (PPV) abzusichern, wobei in beiden Systemen identische Leistungen zu oftmals deutlich unterschiedlichen Beiträgen zugunsten der PPV geboten werden.

Gesetzlich krankenversicherte oder nicht versicherte Soldaten sind über die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) zu versichern. Träger der SPV sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen.

Eine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung verpflichtet den Soldaten auf Zeit zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Rechnen Sie aus, was Sie das kosten wird.

Die Pflegepflichtversicherung ist nach wie vor lediglich eine Grundsicherung und damit eine Teilkaskoabdeckung in der Pflegepflichtversicherung , die im Ernstfall nur einen Teil der anfallenden Kosten decken kann.

Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige tragen erhebliche Eigenleistungen. Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann für den Pflegefall ausreichend vorgesorgt und das Risiko von privaten Zuzahlungen abgefangen oder abgemildert werden.

Man spricht hier von einer Vollkaskoabdeckung über eine private Pflegezusatzversicherung.

Lassen Sie sich beraten

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Bundeswehr-Experten.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern ...

zurück zu: Gesundheitsabsicherung



Leistungen der Continentale Krankenversicherung a.G.

Was sind die besonderen Leistungen der Continentale Krankenversicherung a.G. für Soldaten? weiter

Leistungen der Bundeswehr-Experten

Was sind die besonderen Leistungen der Bundeswehr-Experten der Continentale für Soldaten? weiter


Sie suchen für Ihren Standort den Bundeswehr-Experten der Continentale?

Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr Standort befindet:
Baden-Württemberg   Bayern   Berlin   Brandenburg   Bremen   Hamburg   Hessen   Mecklenburg-Vorpommern   Niedersachsen   Nordrhein-Westfalen   Rheinland-Pfalz   Saarland   Sachsen   Sachsen-Anhalt   Schleswig-Holstein   Thüringen