Übergangsgebührnisse sind finanzielle Leistungen, die Zeitsoldaten nach Beendigung ihrer Dienstzeit gezahlt werden. Die Übergangsgebührnisse sollen den Wiedereinstieg ins Berufs- und Gesellschaftsleben für den ehemaligen Soldaten erleichtern und dienen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zu der Zeit einer neuen Berufstätigkeit.
Übergangsgebührnisse werden über einen begrenzten Zeitraum gewährt. Die Dauer hängt von der Dienstzeit und dem Zeitpunkt der Einstellung des Soldaten ab (§ 11 und § 102 Soldatenversorgungsgesetz-SVG).
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr erhalten SaZ gem. der tatsächlich geleisteten Dienstzeit Übergangsgebührnisse.
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