Soldat und Familie
Wehrdienstbeschädigung

Wehrdienstbeschädigung

Definition Wehrdienstbeschädigung

Eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder die durch den Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist. WDB ist auch eine gesundheitliche Schädigung, die herbeigeführt worden ist durch

- einen Angriff auf einen Soldaten
a) wegen seines pflichtgemäßen dienstlichen Verhaltens,
b) wegen seiner Zugehörigkeit zur Bundeswehr,
c) bei Kriegshandlungen, Aufruhr oder Unruhen, denen er am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland besonders ausgesetzt war,

- einen Unfall, den der Beschädigte
a) auf einem Hin- oder Rückweg erleidet, der notwendig ist, um Maßnahmen der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübung als Gruppenbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 des Bundesversorgungsgesetzes oder um auf Verlangen einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts wegen der Beschädigungsversorgung persönlich zu erscheinen,
b) bei der Durchführung einer unter Buchstabe a) aufgeführten Maßnahmen erleidet,

- Gesundheitsschädigende Verhältnisse, denen der Soldat am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war.

Welche Leistungen werden bei anerkannter WDB erbracht?

Soldaten erhalten bei einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung im Bereich der Krankenversorgung für die Beschädigung lebenslange kostenlose Heilbehandlung über den Bundesbehandlungsschein (dieses entspricht den Leistungen der GKV und nicht einer privatärztlichen Behandlung).

Ambulante Behandlung:

Eine Behandlung bei einem kassenzugelassenen Arzt ist über das Versorgungsamt abzurechnen und wird in Höhe der Leistungen der GKV erstattet.

Bei Behandlung durch einen nicht kassenzugelassenen Arzt (Privatarzt) erkennt die Beihilfe 50 % der Kosten als beihilfefähig an (bei Berufssoldaten).

Stationäre Krankenhausaufenthalte:

Wehrdienstbeschädigte erhalten die allgemeinen Krankenhaus-Leistungen nach dem Bundesbehandlungsschein. Die privatärztliche Behandlung und Unterbringung im 2-Bett-Zimmer wird im Rahmen des gültigen Beihilfesatzes erstattet. Nach Abrechnung über den Bundesbehandlungsschein erstattet die Beihilfe 70 % der so genannten Wahlleistungen (bei Berufssoldaten).

Achtung: Private Krankenversicherer schließen die Leistungen für die WDB grundsätzlich aus. Durch Einschluss der WDB ist eine beihilfekonforme Ergänzung der Restkosten für die Wahlleistungen im stationären Bereich möglich. Im privatärztlichen ambulanten Bereich ist nach Erstattung durch die Restkostenversicherung keine umfängliche Erstattung gegeben, da die Beihilfe sich nicht oder nur bedingt (s. oben) an den Kosten einer privatärztlichen Behandlung beteiligt (bei Berufssoldaten).


TIPP:
Einzelne Private Krankenversicherer schließen Wehrdienstbeschädigungen kostenlos in den Versicherungsschutz ein.

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Unterscheidung kleiner und großer Bundesbehandlungsschein

Kleiner Bundesbehandlungsschein: Für eine MdE unter 50 % leistet der kleine Bundesbehandlungsschein nur für die WDB-Schädigung.

Großer Bundesbehandlungsschein: Beträgt die MdE 50 % und mehr, erhält der WDB-Geschädigte den Behandlungsschein für alle körperlichen Leiden. Gleichzeitig erhalten alle im Haushalt des Geschädigten lebenden Ehepartner und Kinder ebenfalls freie Krankenbehandlung auf GKV Niveau. Wird durch Genesung die MdE von 50 % unterschritten, entfallen die Leistungen für alle Personen. Liegt das Familieneinkommen über der Versicherungspflichtgrenze, entfallen die Leistungen ebenfalls.

Vergleich der Regelung bei Nutzung eines kassenzugelassenen und nicht kassenzugelassenen Arztes:

Bild - Tabellen: Erklärung Bundesbehandlungsschein

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