Soldat und Familie
PKV-Abgrenzung zum Basistarif

PKV-Abgrenzung zum Basistarif

Der Basistarif bietet für ausgeschiedene Berufssoldaten, die sich in der PKV versichern müssen, keine optimale Ergänzung zum Beihilfeanspruch.

Lassen Sie sich beraten

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Bundeswehr-Experten.
Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern ...

Besonderheiten des Basistarifes

Zusammen mit dem Gesundheitsfonds und dem einheitlichen Beitragssatz in der GKV wurde der Basistarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Der Leistungskatalog des Basistarifes spiegelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder. Der Beitrag orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV und ist nicht abhängig vom Einkommen. Der Basistarif bietet nur einen Mindestschutz und unterscheidet sich wesentlich von anderen Tarifen der PKV-Welt: Der Basistarif muss von jedem privaten Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, das die substitutive Krankenversicherung betreibt, angeboten werden. Im Basistarif besteht Kontrahierungszwang. Es müssen alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden. Der Kontrahierungszwang entfällt für das Unternehmen, bei dem der Antragsteller bereits versichert war und eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder Drohung erfolgt ist oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erfolgt ist.

Der Gesetzgeber kann den Leistungsumfang des Basistarifs verändern, da Kürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung für den Basistarif analog gelten. Der Leistungsumfang in den sonstigen Tarifen der PKV ist hingegen vertraglich garantiert.

Die Mindestvertragsdauer im Basistarif beträgt 18 Monate. Danach kann der Basistarif jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Es muss ein alternativer Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Höhe des Beitrags ist im Basistarif genau wie in allen anderen Tarifen der PKV abhängig vom Leistungsumfang (z. B. Selbstbehalt) und dem Eintrittsalter. Der Beitrag darf jedoch den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Für Beihilfeberechtigte gilt dieser Betrag prozentual gemäß dem Beihilfeprozentsatz.

Besonderheiten SaZ

Ausgeschiedene SaZ sind in der Regel nicht im Basistarif versicherbar.

Begründung: Sollte vor der BW-Zeit eine Zugehörigkeit zur GKV bestanden haben und keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen worden sein, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Sollte jedoch eine PKV mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, besteht ein sofortiges Wechselrecht.

Möchten Sie wissen, was Sie die Anwartschaftsversicherung bzw. die Basisabsicherung in der PKV kostet? Rechnen Sie es aus.

zurück zu: Gesundheitsabsicherung


Sie suchen für Ihren Standort den Bundeswehr-Experten der Continentale?

Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr Standort befindet:
Baden-Württemberg   Bayern   Berlin   Brandenburg   Bremen   Hamburg   Hessen   Mecklenburg-Vorpommern   Niedersachsen   Nordrhein-Westfalen   Rheinland-Pfalz   Saarland   Sachsen   Sachsen-Anhalt   Schleswig-Holstein   Thüringen