Soldat und Familie
In welchem System (GKV oder PKV) sind die Kinder im Rahmen der Krankenversicherungspflicht zu versichern?

In welchem System (GKV oder PKV) sind die Kinder im Rahmen der Krankenversicherungspflicht zu versichern?

Wichtig für Familien

Je nachdem, ob die Eltern gesetzlich oder privat versichert sind, wer von beiden mehr verdient und ob sich das Einkommen oberhalb oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) befindet, existieren unterschiedliche Regelungen. Kinder eines SaZ / BS gelten während der aktiven Zeit der Soldaten als in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Personen , solange keine Krankenversicherungspflicht, eine Familienversicherung oder eine eigene Beihilfeberechtigung dagegen spricht und solange die Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Für diesen Fall sollte eine Restkostenversicherung den 80 %igen Beihilfeanspruch ergänzen.

Für diesen Fall sind Kinder der PKV zuzuordnen.

Bild - Beispiele wo die Kinder zu versichern sind

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