Die Grundabsicherung der Soldaten reicht nicht aus. Hier helfen private Zusatzabsicherungen.
Eine Anwartschaftsversicherung sichert den Soldaten nach Dienstzeitende gegen einen geringen Beitrag die Rechte an einer späteren privaten Krankenversicherung.
Durch einen Auslandsurlaub oder eine Auslandsverwendung kann es zu Mehrbelastungen kommen.
Erschwerniszulageberechtigte Soldaten riskieren bei einer vorübergehenden Verwendungsunfähigkeit den Entfall ihrer Zulage.
Bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren entstehen zusätzliche Kosten, die von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV) nicht gedeckt sind.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) empfiehlt„… Es ist daher dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.“
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Gründe für die Anwartschaftsversicherung erfahren Sie hier. weiter...
Statusbezogene Gründe für die Anwartschaftsversicherung erfahren Sie hier. weiter...
Warum die Anwartschaftsversicherung auch für die Familie sinnvoll ist erfahren Sie hier. weiter...
Im Gegensatz zu beruflichen Auslandsverwendungen gilt bei privaten Auslandsaufenthalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nur in eingeschränktem Maße.
Im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland werden bei Soldaten von der UTV nur die Kosten ab deutscher Grenze bezahlt. Dies kann dazu führen, dass mehrere tausend Euro aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Zudem übernimmt die UTV bei Erkrankungen im Auslandsurlaub lediglich die in Deutschland üblichen Kosten. Diese Kosten sind im Ausland meist sehr viel höher.
TIPP: | Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) empfiehlt eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten. Damit sind die Krankheitskosten auch außerhalb Deutschlands versichert. |
Soldaten benötigen den Versicherungsschutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland. Vielfach endet der Schutz von Auslandsreisekrankenversicherungen bereits nach 42 Tagen ab Verlassen der deutschen Grenze. Die Soldaten, die aus einer Auslandsverwendung oder einem Auslandseinsatz heraus einen Urlaub beginnen, befinden sich oft schon länger als 42 Tage im Ausland und hätten in diesem Fall oftmals keinen Versicherungsschutz. Daher sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung erst mit Antritt des Urlaubs beginnen und nicht ab Beginn des Auslandsaufenthaltes!
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familie im Urlaub nicht ausreichend versorgt. Empfindliche Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland werden durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vermieden.
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Falls Soldaten für eine bestimmte Zeit ihren Dienst an Dienststellen der Bundeswehr im Ausland (z. B. USA) ausüben, besteht während dieser Zeit Anspruch auf die UTV.
Da der Dienst im Ausland oft auf einige Jahre angelegt ist, nehmen viele Soldaten ihre Ehepartner und Kinder mit ins Ausland. Die GKV greift in diesen Fällen nicht. Wie in Deutschland besteht für die Familie kein Anspruch auf UTV.
Es besteht für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Familie ein Beihilfeanspruch, der mit einer Restkostenversicherung einer privaten Krankenversicherung ergänzt wird.
Zu beachten ist, dass den Angehörigen aufgrund des Auslandsaufenthaltes möglichst keine Nachteile in Form von Risiko- bzw. Auslandszuschlägen durch eine private Restkostenversicherung entstehen. Es droht aufgrund höherer Gesundheitsausgaben im Ausland eine Absenkung der Leistungen auf deutsches Niveau und damit eine Kostenfalle.
Eine Anwartschaftsversicherung löst das Problem. Damit können die bestehenden Inlandstarife mit einer gesonderten Vereinbarung für eine bestimmte Zeit auch für das Ausland genutzt werden. Alternativ können spezielle Auslandstarife vereinbart werden.
In bestimmten Verwendungen erhalten Soldaten eine Erschwernis-Zulage. Bei längerer Verwendungsunfähigkeit entfällt diese Zulage. Eine Verwendungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Ausübung der zulagenberechtigten Tätigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen unterbrochen und deshalb die Zahlung vorübergehend eingestellt wird. Mit einer Zusatzabsicherung kann diese Zulage ausgeglichen werden.
Für Krankenhausaufenthalte leistet die UTV . Jedoch muss während dieser Zeit das Verpflegungsgeld gezahlt werden. Gleichzeitig fallen Kosten für z. B. Zeitschriften, Bücher oder aber die Fahrtkosten für den Besuch der Familie an. Über eine Krankenhaustagegeldversicherung können diese Kosten abgedeckt werden.
Für Kuraufenthalte leistet die UTV auch. Mit einer Kurkosten- bzw. Kurtagegeldversicherung können die in dieser Zeit anfallenden Kosten für z. B. das Verpflegungsgeld, Zeitschriften, Bücher oder aber die Fahrtkosten für den Besuch der Familie abgesichert werden.
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