Da nur bei Berufssoldaten (BS) versorgungsrechtlich ein qualifizierter Dienstunfall in Betracht kommt, wurde für die SaZ , FWDL und Reservisten eine Ausgleichszahlung geschaffen, um die Versorgungsleistungen im Verhältnis zu den Berufssoldaten anzugleichen.
Bei einem Einsatzunfall mit einer dadurch ausgelösten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50% bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 Euro (Grundbetrag) gezahlt. Diese erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr vor dem Einsatzunfall um weitere 6.000 Euro, um jeden bereits vollendetetn Monat eines Restjahres um weitere 500 Euro.
Für Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrdienstpflichtgesetz leisten (z.B. FWDL) wird der Grundbetrag von 30.000 Euro um jeweils 500 Euro für jeden vollendeten Dienstmonat vor dem Einsatzunfall erhöht.
Die Ausgleichszahlung ist, wie die einmalige (Unfall-) Entschädigung, steuerfrei.
Gemäß Attraktivitätssteigerungsgesetz ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung rückwirkend gültig ab 01.11.1991.
Entschädigung für Nicht-BS nach Einsatzunfall
Voraussetzungen:
Dienstverhältnis wird beendet
MdE mind. 50%
--> Ausgleichszahlung
Sockelbetrag: 30.000 Euro plus 6.000 Euro je vollendetem Dienstjahr und 500 Euro je weiterem Dienstmonat
Gesetzliche Rentenansprüche: Zusätzliche Renten auf Basis der sog. Beschädigtenversorgung ( WDB -Versorgung)
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