Auslandseinsatz und Vorsorge
Entschädigung für Berufssoldaten

Entschädigung für Berufssoldaten

Der Begriff des qualifizierten Dienstunfalls spielt nur für Berufssoldaten (BS) eine Rolle. Jeder Einsatzunfall, der zur Dienstunfähigkeit und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% bei Beendigung des Dienstverhältnisses führt, ist ein qualifizierter Dienstunfall. Die MdE ist die medizinische Einstufung der Gesundheitsschädigung (Beispiel: Verlust des Unterschenkels = 50%) und entspricht dem Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bei einer WDB. Beim qualifizierten Dienstunfall wird die laufende Versorgung (Pension) in Höhe von 80% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe gewährt.

Soldatenversorgungsgesetz § 63d

Entschädigung für BS nach Einsatzunfall
Voraussetzungen:

Dienstverhältnis wird beendet

Entstehen eines Pensionsanspruchs (Ruhegehalt)

MdE mind. 50%

--> Ruhegehalt nach qualifiziertem Dienstunfall:
80% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge mindestens aus übernächster Besoldungsgruppe

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