Der Begriff des qualifizierten Dienstunfalls spielt nur für Berufssoldaten (BS) eine Rolle. Jeder Einsatzunfall, der zur Dienstunfähigkeit und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% bei Beendigung des Dienstverhältnisses führt, ist ein qualifizierter Dienstunfall. Die MdE ist die medizinische Einstufung der Gesundheitsschädigung (Beispiel: Verlust des Unterschenkels = 50%) und entspricht dem Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bei einer WDB. Beim qualifizierten Dienstunfall wird die laufende Versorgung (Pension) in Höhe von 80% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe gewährt.
Entschädigung für BS nach Einsatzunfall
Voraussetzungen:
Dienstverhältnis wird beendet
Entstehen eines Pensionsanspruchs (Ruhegehalt)
MdE mind. 50%
--> Ruhegehalt nach qualifiziertem Dienstunfall:
80% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge mindestens aus übernächster Besoldungsgruppe
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