Die Versorgungssituation im Krankheits- und Pflegefall unterscheidet sich nach dem rechtlichen Status der Soldaten
Freiwillig Wehrdienst Leistende: FWDL
Gerade im Krankheits- und Pflegefall nach einer schweren Verwundung im Auslandseinsatz ist die bestmögliche Versorgung notwendig.
Zu erhalten ist diese Versorgung nur durch die private zusätzliche Absicherung. Wir haben Ihnen Berechnungsbeispiele zum Basisschutz für Soldaten erstellt. Schauen Sie nach, was Sie der Basisschutz kostet.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland die Pflicht zur Krankenversicherung. Mindestens müssen die Krankheitskosten in den ambulanten und stationären Bereichen abgedeckt sein. Beihilfeempfänger benötigen eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung.
Zu prüfen ist bei einer privaten Absicherung, ob eine Leistungspflicht sowohl für Krankheits- als auch für Pflegefälle besteht, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist.
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