Auslandseinsatz und Vorsorge
Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten

Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten

Für Berufssoldaten (BS) erfolgt eine doppelte Berücksichtigung von Einsatzzeiten bei der Pensionsberechnung. Die Höchstversorgung (71,75% bzw. 66,97% Ost) der letzten Bezüge kann maximal erreicht werden.

Nicht-Berufssoldaten ( SaZ , Reservisten und FWDL ) erhalten mit Wirkung ab dem 01.12.2002 für jeden Monat eines Auslandseinsatzes eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung in Form von zusätzlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto (frühestens ab 13.12.2011). Dabei wird durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG) vorausgesetzt, dass mit Wirkung ab dem 01.12.2002 die Gesamtheit aller Einsätze eines Soldaten mindestens 180 Tage und der einzelne Einsatz mindestens 30 Tage betragen.

Aufgrund eines seit August 2012 gültigen Erlasses müssen bis zum 13.12.2011 ausgeschiedene Soldaten einen gesonderten Antrag stellen.

Soldatenversorgungsgesetz § 25

Einsatzzeiten von besonderen Auslandsverwendungen

BS:
doppelte Berücksichtigung bei der Pensionsberechnung

SaZ, Reservisten, FWDL:
Zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto ab 12/2011

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