Die bereits bestehende soziale oder private Pflegepflichtversicherung bleibt erhalten.
Im Rahmen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes besteht im Falle eines Einsatzunfalls ab einem Grad der Schädigung von mind. 30 % auch für FWDL ein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat oder Beamter.
Berufssoldaten haben jedoch grundsätzlich keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung!
Sichern Sie sich aus diesem Grund mit einer Anwartschaftsversicherung den späteren Zugang zu einer privaten Krankenversicherung - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit ist Ihnen die bestmögliche Versorgung garantiert.
Schauen Sie, was Sie das kostet.
Das BMVg empfiehlt für private Auslandsaufenthalte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten und ihre Familien! Ihre Krankheitskosten und die Ihrer Familie sind damit auch außerhalb Deutschlands versichert.
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