... ist in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) pflichtversichert und möchte die Lücken des GKV-Schutzes gezielt ergänzen.
Für die Absicherung
-einer Behandlung im Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung,
-eines Krankenhaustagegeldes
-eines Krankentagegeldes oder
-einer Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz
... will nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben den Beihilfeanspruch von 70% nutzen (bei Berufssoldaten).
Durch eine Anwartschaftversicherung in der PKV (private Krankenversicherung) kann dieses Zugangsrecht gesichert werden.
... hat einen 70%igen Beihilfeanspruch, wenn dessen Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro p.a. beträgt (im Vor-Vor-Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages).
Ein PKV-Schutz von 30% ergänzt die Beihilfeleistung punktgenau.
... ist pflegepflichtversichert und hat erkannt, dass die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei Weitem nicht ausreichen werden. Sie möchten aber später nicht
-Ihr privates Vermögen für Ihre Pflege ausgeben
-Ihre Kinder für Sie zahlen lassen (ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) oder
-sogar zum Sozialfall werden.
... begleitet Sie bei einer Stationierung im Ausland (Umzug). Die GKV leistet in diesen Fällen nicht. Die PKV, als Ergänzung zur Beihilfe, löst das Problem. Frühzeitige Vorsorge durch eine Anwartschaftversicherung ist sinnvoll.
... haben vielfach einen 80%igen Beihilfeanspruch
Ein PKV-Schutz von 20% ergänzt die Beihilfeleistung punktgenau.
... sind in der GKV pflichtversichert und Sie haben -genau wie Ihr Ehepartner/ihre Ehepartnerin- die Möglichkeit, den GKV-Schutz gezielt zu ergänzen.
Aber nicht ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung!
Auch Ihre Familie ist mit der gesetzlichen Absicherung nicht ausreichend versorgt. Empfindliche Zuzahlungen für die Behandlung oder die medizinisch notwendige Rückführung aus dem Ausland vermeiden Sie durch den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung!
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