Auslandseinsätze gehören zu Ihrem Beruf und sind daher über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung abgesichert.
Bei privaten Auslandsaufenthalten gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nur im eingeschränkten Maße. Im Falle einer krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland werden beispielsweise nur die Kosten ab der deutschen Grenze bezahlt. Dies kann dazu führen, dass Sie mehrere tausend Euro selbst zahlen müssen.
Daher empfiehlt das BMVg für private Auslandsaufenthalte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten. Ihre Krankheitskosten und die Ihrer Familie sind damit auch außerhalb Deutschlands versichert.
Sie benötigen den Schutz erst ab Urlaubsbeginn im Ausland, denn vorher gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Üblicherweise endet der Schutz anderer Versicherungen (i.d.R. 42 Tage) schon während Ihrer Einsatzzeit im Ausland. Der Auslandsreisekrankenversicherungsschutz des Y-Tarifes beginnt - im Gegensatz zu allen anderen Auslandsreisekrankenversicherungen - erst mit Beginn Ihre Urlaubs und nicht ab Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes! Dieser Tarif - für Mitglieder des DBwV - ist sowohl im Beitrag als auch in der Leistung einzigartig in Deutschland.
Der Y-Tarif beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 € täglich und bietet damit die ideale Ergänzung zu Ihrer Anwartschaftsversicherung.
Der Y-Tarif eignet sich natürlich auch für Ihre Familie. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihre Familie im Urlaub nicht ausreichend versorgt.
Auch bei längeren Auslandsstationierungen, wie zum Beispiel vorübergehender Verlegung Ihres Wohnsitzes in die USA, bieten wir spezielle Lösungen für Sie und Ihre Familie an.
Bei der Continentale erhalten Sie Versicherungsschutz ohne besondere Auslandszuschläge.
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