Mit dem Inkrafttreten des Pflegepflichtversicherungsgesetzes im Jahre 1995 ist die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit für alle Bürger zur Pflicht geworden.
Es gilt der Grundsatz: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung!"
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern
Privat Krankenversicherte (Anwartschaftversicherung reicht aus) können die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen
Wir haben Ihnen Berechnungsbeispiele zur Mindestabsicherung von Soldaten erstellt. Rechnen Sie aus, wie hoch Ihr Beitrag ist.
Obwohl die Leistungen in beiden Systemen gesetzlich vorgeschrieben und damit gleich sind, ist der Beitragsunterschied in vielen Fällen beträchtlich. Träger der sozialen Pflegepflichtversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier wird der Beitrag nach dem Einkommen errechnet.
Ein Soldat, der sich der privaten Pflegepflichtversicherung angeschlossen hat, zahlt wesentlich weniger bei gleichem Einkommen. Da der Träger, die PKV (private Krankenversicherung), ausschließlich nach dem Eintrittsalter kalkuliert, ergibt sich gerade für junge Soldaten ein hohes Sparpotential.
Reichen die eigenen Mittel, wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind ggf. die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt
gefragt.
Denn: Pflege kostet ein Vermögen - Ihr Vermögen!
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundsicherung.
Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten.
Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko.
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