"...Anwartschaft weiterhin sinnvoll....ein Verzicht ist wirtschaftlich unvernünftig".
Heute genießen Sie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung - und danach? Der Gesetzesgeber verpflichtet Sie nach Dienstzeitende zu einer eigenen Krankenversicherung. Die Anwartschaftsversicherung und der Optionstarif sichert Ihnen nach Dienstzeitende gegen einen geringen Beitrag die Rechte an einer späteren privaten Krankenversicherung (PKV) oder Zusatzversicherung. Rechnen Sie Ihren Beitrag aus.
Nach der aktiven Dienstzeit sind zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten bei der kleinen Anwartschaftsversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen. Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaftsversicherung das Eintrittsalter festgeschrieben um sich besonders günstige Beiträge zu sichern.
So sichern Sie sich die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung. Voraussetzung: Eine private Pflegepflichtversicherung.
FWDL und SaZ können nach einem Einsatzunfall (Grad der Schädigung mind. 30%) Berufssoldaten (BS) werden – BS müssen sich in der PKV versichern
Krankenversicherungsschutz nach Dienstzeitende ohne erneute Gesundheitsprüfung
die Beihilfe optimal ergänzen (Berufssoldaten)
Privater KV-Schutz als Selbstständiger, Freiberufler oder Angestellter
als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie Zugang zur kostengünstigeren privaten Pflegepflichtversicherung
Ehepartner von Soldaten sichern sich den gleichen hochwertigen privaten KV-Schutz
Oftmals höherer Beitrag als in der PKV
Niedrigeres Leistungsniveau als in der PKV
ACHTUNG: Berufssoldaten haben keinen Zugang zur GKV!
In allen Krankenvers.-Tarifen, die den Musterbedingungen (MB/KK) des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) unterliegen, schließen wir die Absicherung der anerkannten Wehrdienstbeschädigung ab 01.07.99 kostenlos ein.
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